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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Seit 1. Dezember 2020 gelten für sämtliche WohnungseigentümerInnen neue Rechte und Pflichten. Die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum soll hierdurch vereinfacht und insbesondere Modernisierungen erleichtert werden. Geschätzte 10 Millionen Wohnungen in Deutschland und deren Eigentümer sind von den Änderungen betroffen. In seiner bisherigen Form galt das WEG bereits seit 1951. Seit dieser Zeit wurde das Gesetz immer wieder angepasst doch eine grundlegende Überholung fand erst Ende 2020 statt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz
Am 1. November 2020 sind die neuen Bestimmungen über die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das GEG führt drei Gesetze zusammen, das Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energiesparverordnung (EnEV). Dies soll die Anforderungen an Energieeffizienz bei Neubauten aber auch bei Sanierungen erheblich vereinfachen und das Gesetz soll eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen.