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Umwandlungsverbot für Mehrfamilienhäuser - Die Uhr tickt.....
Bereits im Jahre 2014 hatte die Bayerische Staatsregierung das lange und heftig umstrittene Umwandlungsverbot beschlossen, das Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine Aufteilung in Eigentumswohnungen verbietet bzw. nur noch mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung gestattet. Dieses Umwandlungsverbot war bisher jedoch auf Erhaltungssatzungsgebiete beschränkt. Zahlreiche Hauseigentümer sind damals der Empfehlung von Haus + Grund München gefolgt und haben ihr Mietshaus vorsorglich in Wohnungseigentum aufgeteilt.
Geld verdienen mit der eigenen Ferienwohnung
Das eigene Ferienhaus oder eine Ferienwohnung mit anderen zu teilen, ist nicht nur nachhaltig, sondern auch geschäftstüchtig. Durch die Vermietung lässt sich gutes Geld verdienen und die Immobilie über die Mieteinnahmen refinanzieren. Weiterhin können viele Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Vermietungsexpertin Anette Kramer verrät, wie Eigentümer von Ferienimmobilien ihr Portemonnaie aufbessern können.
Hochwasser-Schadensbegrenzung
Durch Hochwasser überflutete Straßen und Häuser stellen Unternehmen in vielerlei Hinsicht vor Herausforderungen, wenn auf einen Schlag das Eigentum beschädigt oder gar völlig zerstört wird und womöglich die Wohnung/ Räume nicht mehr nutzbar sind. Dabei ergeben sich für Mieter und Vermieter eine Menge Fragen: Wer ist für die Beseitigung der Schäden zuständig? Muss der Vermieter für Ersatz sorgen, wenn der Mieter seine Räume nicht mehr nutzen kann? Kann man die Miete wegen Hochwasserschäden mindern? Hat man möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz?
Neue Rechte für Wohnungseigentümer
Das reformierte Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Eigentümerinnen bestimmte Baumaßnahmen künftig allein veranlassen können, also ohne Zustimmung der Miteigentümer. Vorausgesetzt, sie tragen die Kosten dafür selbst. Das gilt für Ladesäulen für E-Autos ebenso wie etwa für einbruchsichere Fenster und Türen, einen Treppenlift oder Glasfaseranschluss.