Nachrichten-Archiv
Wohneigentumsförderung für Familien
Jung kauft Alt
Bereits seit dem 1. Juni 2023 fördert die Bundesregierung den Wohneigentumserwerb von Familien mit dem Bundesprgramm "Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) mit dem der Erwerb von energetisch anspruchsvollem Neubau unterstützt wird. Seit Einführung ist die Nachfrage nach diesem Programm kontinuierlich gestiegen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass neben der Neubauförderung großer Bedarf an der Förderung von Wohneigentumserwerb im Bestand besteht. Da die Wohneigentumsförderung für Familien, sich bisher auf Neubau beschränkt, wird eine neue Bestandsförderung eingeführt.
Balkonkraftwerke
Erlaubnis für Mieter und Wohnungseigentümer erleichtert!
Kleine Solarzellen, die man beispielsweise am Balkongeländer anbringen und mit einem Stecker direkt in die Steckdose stecken kann: Solche Stecker-PV-Anlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit, ermöglichen sie doch auch Mietern und Wohnungseigentümern, ein bisschen eigenen Sonnenstrom zu ernten. Künftig sollen sie leichter die Erlaubnis für so ein Balkonkraftwerk bekommen.
Klimaschutz mit Augenmaß - Ampel schwenkt um
Mehr Optionen und mehr Zeit für Eigentümer beim Heizungstausch
„Die kritische Debatte über den ersten Entwurf des Heizungsgesetzes aus dem Habeck-Ministerium hat sich gelohnt.“ So kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den nun von den Ampel-Fraktionen geänderten Gesetzentwurf. Für die Eigentümer bedeute dies, dass sie nicht mehr zum Einbau einer Wärmepumpe gezwungen würden. Nun stünden realistisch einige weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, die mit Bio-Brennstoffen betrieben werden können. „Damit schwenkt die Ampel ein gutes Stück Richtung Machbarkeit und Bezahlbarkeit um“, unterstrich Warnecke....
Die neue Grundsteuer kommt 2022 - für jeden....
Achtung: Die Abgabefrist wurde bis Ende Januar 2023 verlängert!
Alle Immobilieneigentümer müssen jetzt handeln!
Dieses Jahr wird die Grundsteuer für jedes Grundstück und jedes Haus neu bewertet. Das heißt: Jeder Eigentümer in Deutschland ist davon betroffen und muss im Laufe des Jahres selbstständig tätig werden. Dabei ist es auch wichtig, in welchem Bundesland das Eigentum liegt, denn die Regelungen sind nicht für jedes Bundesland gleich.